QMS-Satzung, Geschäftsordnung und Beitragsordnung

Satzung und Geschäftsordnung

Die Satzung des QMS e.V. definiert die Vereinszwecke, regelt die Mitgliedschaft und die Mitgliederbeiträge durch eine Beitragsordnung und stellt die Organe des Vereins vor.

Die aktuelle Satzung, die in der Mitgliederversammlung am 02. Juni 2022 beschlossen wurde, können Sie hier herunterladen.

Die Mitgliederversammlung regelt gemäß Satzung in einer Geschäftsordnung die Zusammenarbeit innerhalb des Vereins sowie die Übertragung von Rechten durch Mitglieder auf den QMS e. V. Außerdem bestimmt die Geschäftsordnung die Kompetenzen des Vorstands im Hinblick auf die Übertragung von Rechten an Arbeitsergebnissen auf Dritte. Die aktuelle Geschäftsordnung, die ebenfalls in der Mitgliederversammlung am 28. November 2016 beschlossen wurde, können Sie hier herunterladen.

Die postalische Adresse des QMS e.V. hat sich geändert. Die Adresse in Satzung (§1) und Geschäftsordnung ist nicht mehr gültig. Die aktuelle Adresse finden Sie hier.

Beitrags- und Gebührenordnung

Die aktuelle Beitrags- und Gebührenordnung ist gültig ab 1. Januar 2015 gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 21.10.2014.

Mitgliedsbeiträge

Der Verein QMS e.V. erhebt Jahresmitgliedsbeiträge von seinen Mitgliedern (§ 5.c der Vereinssatzung), die jeweils zum 01.03. jeden Kalenderjahres in voller Höhe zu zahlen sind.

Die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder richten sich nach der Art der Mitgliedschaft und betragen (Jahresbeiträge)

  • für natürliche Personen 125 €
  • für nicht-natürliche Personen 400 €

Der Aufnahmebeitrag beträgt

  • einmalig 300 €

Der Mitgliedsbeitrag wird fällig, nachdem der Vorstand über den Antrag auf Mitgliedschaft positiv entschieden hat und der Mitgliedsnachweis dem neuen Mitglied vorliegt. Für die folgenden Kalenderjahre sind die Beiträge zum 1.3. fällig.

Die aktuelle Beitragsordnung können Sie hier herunterladen.