Mitglied können sowohl juristische als auch natürliche Personen werden. Für Unternehmen steht die Mitgliedschaft insbesondere Softwareherstellern, IT-Dienstleistern und Beratungsunternehmen im E-Health-Bereich offen – ebenso Interessenvertretungen, Einrichtungen aus Lehre und Forschung sowie Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und ärztliche Verbände. Auch Einzelpersonen können Mitglied mit vollen Rechten werden.
Juristische Personen – zum Beispiel Softwareunternehmen oder IT-Dienstleister im eHealth-Bereich – zahlen 500 € Jahresbeitrag und einmalig 300 € Aufnahmegebühr. Für natürliche Personen beträgt der Jahresbeitrag 150 €, die Aufnahmegebühr ebenfalls 300 €.
Der Beitritt erfolgt über ein Formular: Herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an → service(at)qms-standards.de senden. Der Vorstand prüft den Antrag zeitnah. Nach der Aufnahme erhalten neue Mitglieder die Rechnung sowie sofortigen Zugang zum Mitgliederbereich.
Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Beitrittsformulars prüft der Vorstand den Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Der gesamte Prozess — von der Einreichung bis zur Aufnahme — dauert typischerweise nicht länger als fünf Werktage.
Der Zugang zum QMS-Mitgliederbereich wird unmittelbar nach der Aufnahme freigeschaltet. Neue Mitglieder erhalten ihre Zugangsdaten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der Mitgliedschaft.