FAQ Mitgliedschaft

Häufig gestellte Fragen zur QMS-Mitgliedschaft – und unsere Antworten darauf

Die folgende Sammlung von Fragen beantwortet einige Fragen. Falls Ihre Frage nicht dabei sein sollte, freuen wir uns, wenn Sie uns Ihr Gesuch per E-Mail senden.

Wer kann Mitglied im Qualitätsring Medizinische Software werden?

Kann ich dem QMS als Einzelperson beitreten? Mehr lesen.

Wer ist bereits QMS-Mitglied? Mehr lesen.

Was kostet mich eine QMS-Mitgliedschaft? Mehr lesen.

Wenn ich dem QMS beitrete: Wann beginnt und wann endet meine Mitgliedschaft?

Welche Vorteile habe ich von einer QMS-Mitgliedschaft? 

Wo kann ich Einblick in die Vereinssatzung nehmen? 

Wie beantrage ich die QMS-Mitgliedschaft?

 

Wer kann Mitglied im Qualitätsring Medizinische Software werden?

Eine Mitgliedschaft im QMS können natürliche und juristische Personen eingehen; insbesondere

  • Unternehmen die Software herstellen, vertreiben oder zugehörige Dienstleistungen anbieten
  • Unternehmen aus dem Bereich Softwareberatung
  • Interessenvertretungen, Verbände oder sonstige Personen mit berechtigtem Interesse an der Qualitätssicherung von Software
  • Entsprechende Einrichtungen aus Lehre und Forschung
  • Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, ärztliche Verbände und Ärzte
  • Organisationen des Gesundheitssystems, die an interoperablen Lösungen mitarbeiten möchten

 

 

Kann ich dem QMS als Einzelperson beitreten?

Sie können den QMS sowohl als Arzt als auch als Einzelperson mit berechtigtem Interesse an der Qualitätssicherung von Software beitreten

 

 

Wer ist bereits QMS-Mitglied?

Der QMS ist ein Zusammenschluss von Lösungsanbietern und Dienstleistern im Gesundheitswesen. Dazu zählen Systemhäuser, Medizingerätehersteller, Lieferanten von spezieller EDV-Hard- und Software, Unternehmen im Beratungs- und Qualitätssektor sowie Kassenärztliche Vereinigungen und andere Organisationen des Gesundheitssystems

 

 

Was kostet mich eine QMS-Mitgliedschaft?

Für die Mitgliedschaft im QMS erhebt der Verein von seinen Mitgliedern Beiträge. Zurzeit beträgt der Vereinsbeitrag 125 Euro pro Kalenderjahr für natürliche Personen und 400 Euro für nicht-natürliche Personen.

Die Höhe des einmaligen Aufnahmebetrags beträgt 300 €uro.

Die ausführliche Beitrags- und Gebührenordnung finden Sie hier.

 

 

Wenn ich dem QMS beitrete: wann beginnt und wann endet meine Mitgliedschaft?

Ihre QMS-Mitgliedschaft beginn mit dem Zeitpunkt der Zustimmung des Vorstand zu Ihrem Aufnahmeantrag. Ihre Mitgliedschaft läuft unbefristet und kann zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

 

 

Welche Vorteile habe ich von einer QMS-Mitgliedschaft?

Als QMS-Mitglied erhalten Sie das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Sie erhalten ein Stimmrecht zu allen zustimmungspflichtigen Tagesordnungspunkten und können selbst Tagesordnungspunkte einbringen

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich in Arbeitsgruppen einzubringen und dort maßgeblich an der Entwicklung von Standards zur Qualitätssicherung von Software und für interoperable Lösungen beizutragen

Jedes QMS-Mitglied profitiert zudem von den regelmäßigen themenspezifischen Informationen und Austauschmöglichkeiten, die der QMS anbietet

Eine detaillierte Auflistung von Vorteilen finden Sie hier.

 

 

WO kann ich Einblick in die Vereinssatzung nehmen?

Die QMS-Satzung finden Sie hier.

 

 

Wie beantrage ich die QMS-Mitgliedschaft?

Ihren Antrag auf eine Mitgliedschaft im QMS richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail an die Geschäftsführung oder an den Vorstand des Vereins. Bitte laden Sie hierzu dieses Formular herunter und füllen es vollständig aus

Nach Eingang Ihres Antrags entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit über Ihre Aufnahme.